Kurz erkärt – was sind Urheberrechte, Nutzungsrechte & Namensnennung  ?

 

In der Ära von Social Media und Online-Präsenz ist visuelles Storytelling für Unternehmen unverzichtbar. Bilder & Videos sind nicht nur Augenschmaus, sondern auch Markenbotschafter. Zwischen Aufnahme und Veröffentlichung liegt ein rechtlicher Dschungel, den Unternehmen navigieren müssen. Hier eine vereinfachte Erklärung:

Aus der Musikbranche ist bekannt, dass bei gewerblicher Nutzung von Musik eine Lizenz oder Nutzungsrecht bezahlt werden muss.  Was viele nicht wissen: Dasselbe gilt auch für die Fotografie & Film, ein Nutzungsrecht muss erworben werden um die urheberrechtliche geschützten Fotos & Videos gewerblich zu nutzen.  Seit 1.April 2020 sind alle Fotografien mit der Revision des URG urheberrechtlich geschützt.

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 Urheberrechte: entstehen automatisch bei der Schöpfung des Werkes. Als Urheber können FotografInnen auf Namensnennung bestehen und Nutzungsrechte zur kommerziellen Verwendung übertragen.

 

Nutzungsrechte: definieren wie, wann und wo ein Foto & Video gewerblich verwendet werden darf.

 

Namensnennung: ist die Anerkennung des Fotografen, der seine Kreativität und Expertise in das Bild gesteckt hat.

Praxisbeispiel und Gesetzliche Regelung in der Schweiz: Klare Vereinbarung für sorglose Nutzung

Angenommen, ein Architekturbüro in der Schweiz möchte Fotos & Videos seiner jüngsten Projekte auf der Website präsentieren. Hier sind klare Nutzungsrechte entscheidend. Das Architekturbüro und der Fotograf legen genau festlegen, wie diese Bilder & Filme verwendet werden dürfen. Es geht nicht nur um die Website – auch Druck oder soziale Medien müssen berücksichtigt werden. Solche Vereinbarungen schützen das Architekturbüro & Fotografen vor unerwünschter Verwendung der Bilder.

Ein weiteres Szenario betrifft die Namensnennung. Wenn das Architekturbüro die Fotos für kommerzielle Zwecke verwendet, wird schriftlich geregelt wie der Urheber im Bildnachweis erwähnt wird. Das schafft Transparenz und würdigt die Arbeit des Fotografen.

Nutzung
Einfaches / Ausschliessliches Nutzungsrecht

Nutzungsrechte können in die folgenden beiden Kategorien eingeteilt werden:

  • Einfaches Nutzungsrecht:
    Der Urheber darf das Werk selbst verwenden oder auch anderen eine Lizenz/Nutzungsrecht einräumen. Die Nutzung ist nicht einzig dem einen Vertragspartner vorbehalten.

 

  • Ausschliessliches Nutzungsrecht:
    In dem Fall darf nur der Aufftraggeber das Werk auf die im Vertrag eingeräumte Weise verwenden. Diese wird im Angebot mit entsprechenden Mehrkosten berücksichtigt.
Gesetzliche Regelung: Verwendung des Werks bzw. Nutzungsrecht

In der Schweiz basieren die Nutzungsrechte auf dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Das Urheberrecht liegt beim Fotografen, es sei denn, es wurde vertraglich anders vereinbart. Transparente Absprachen und ein respektvoller Umgang mit den Werken der Kreativen sind in der Schweiz besonders wichtig, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG):
Die relevanten Artikel sind 10 (Verwendung des Werks), 11 (Werkintegrität), und 12 (Erschöpfungsgrundsatz). Diese Abschnitte definieren die Nutzungsrechte des Urhebers an seinem Werk.

Artikel 10 / 11 / 12 lesen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798

 

Gesetzliche Regelung: Urheberbezeichnung bzw. Namensnennung

Gemäss Artikel 9 des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) ist der Urheber berechtigt, dass sein Name bei jeder Nutzung seines Werkes angegeben wird, sofern dies nach den Umständen üblich ist und keine berechtigten Interessen des Urhebers entgegenstehen. Es ist allgemein anerkannt und respektiert, den Urheber eines Werkes zu nennen, um seine kreative Leistung zu honorieren.  In jeder Tageszeitung wird der Autor und der Bildersteller erwähnt.

Artikel 9 lesen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798

Warum werden Nutzungsrechte verrechnet?

Gründe warum FotografInnen Nutzungsrechte an Ihren Bilder & Filme vergüten:

Kreative Arbeit: Gewerbliche Fotografie braucht Erfahrung, Wissen und eine künstlerische Entwicklung. FotografInnen investieren in Ausrüstung, Ausbildung und erweitern ihre Fähigkeiten um qualitativ hochwertige Bilder zu erstellen. Die Vergütung der Nutzungsrechte ist eine Möglichkeit, die kreative Arbeit anzuerkennen und den Fotografen für seine Leistungen zu entlohnen.

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Exklusivität: Durch die Vergabe und Verkauf von  Nutzungsrechte behalten Fotografen die Kontrolle über die Nutzung ihrer Bilder. Er kann festlegen, wie / wann / wo die Fotos verwendet werden dürfen und welche Rechte er dem Vertragspartner einräumt. Dadurch können FotografInnen die Verwendung ihrer Arbeit kontrollieren und sicherstellen, dass sie nicht auf unerwünschte Weise verwendet werden.

Kosten decken: Der Verkauf von Nutzungsrechten ist für FotografInnen eine wichtige Einkommensquelle, die es Ihnen ermöglicht über die Honorierung der geleisteten Arbeit hinaus: Ihre Ausrüstung zu warten, sich weiterzubilden und somit weiterhin qualitativ hochwertige Fotografien für ihre Kunden heute und auch noch in 10 Jahren anzubieten.

Nutzungsrechte in Deutschland / EU: Der feine Unterschied zur Regelung in der Schweiz

Vergleich: Die rechtlichen Regelungen für Nutzungsrechte und Namensnennung in der Schweiz und Deutschland sind im Grossen und Ganzen ähnlich. In Deutschland basieren die Nutzungsrechte auf dem Urheberrechtsgesetz, während in der Schweiz das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) gilt.

In beiden Ländern ist es wichtig, klare schriftliche Vereinbarungen mit Fotografen, Musikern und anderen Kreativen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Nutzungsrechte und die Namensnennung entsprechend geregelt sind. Dies schafft Transparenz und vermeidet rechtliche Probleme.

Deutschland & EU
Panoramafreiheit und Gesetzliche Regelung

In Deutschland und der EU basieren die Nutzungsrechte auf dem Urheberrechtsgesetz. Die «Panoramafreiheit» erlaubt die Nutzung von Fotos, auf denen urheberrechtlich geschützte Gebäude im öffentlichen Raum zu sehen sind, ohne die Zustimmung des Urhebers. Dennoch ist es ratsam, immer die Zustimmung des Fotografen einzuholen, um alle Unsicherheiten zu beseitigen. Respekt vor den Rechten des Urhebers und klare Absprachen sind die Schlüssel zu einer reibungslosen Zusammenarbeit.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz ist das Nutzungsrecht in den Paragraphen 31a bis 63 geregelt. Hierbei ist besonders Paragraph 31a (Nutzung zu eigenen nicht-kommerziellen Zwecken) und Paragraph 60a (Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen) von Bedeutung.

Die Namensnennung ist im Urheberrechtsgesetz in den Paragraphen 13 (Recht auf Anerkennung der Urheberschaft) und 13a (Recht auf Namensnennung) festgelegt. Hierbei wird klargestellt, dass der Urheber das Recht hat, als Urheber des Werkes genannt zu werden.

Namensnennung / Bildnachweis bei Andi Keller Fotografie

Folgende Möglichkeiten der Namensnennung, auch Bildnachweis genannt, sind empfohlen am Beispiel von Andi Keller Fotografie (Digital & Print):

  • Am Bildrand -> Text: «Foto/Video: Andi Keller Fotografie» (digital: siehe WordPress Bildunterschrift)
  • Am Seitenende / Fussnote
  • Im Impressum -> siehe Vorlage 1 bis 3

Vorlage 1
Fotos:
Andi Keller Fotografie + Film
Langgasse 136
9008 St. Gallen
www.andikeller.ch [ Link auf https://www.andikeller.ch ]

Vorlage 2
Fotografen/Bildnachweis:
Andi Keller Fotografie + Film
Langgasse 136
9008 St. Gallen
www.andikeller.ch [ Link auf https://www.andikeller.ch ]

Vorlage 3
Video + Postproduction:
Andi Keller Fotografie + Film
Langgasse 136
9008 St. Gallen
www.andikeller.ch [ Link auf https://www.andikeller.ch ]

Zusammenfassung

Die richtige Handhabung von Nutzungsrechten und Namensnennung ist für Unternehmen in der Schweiz und Deutschland entscheidend, wenn es um die Verwendung von Musiktiteln, Fotografien und anderen kreativen Inhalten geht. Transparente Vereinbarungen schützen vor rechtlichen Fallstricken und sind gleichzeitig eine Anerkennung der kreativen Arbeit der Urheber. Egal, ob Sie einen Werbespot in Deutschland drehen oder Fotos Ihrer Projekte in der Schweiz veröffentlichen, die Kenntnis der Nutzungsrechte und die Achtung der Namensnennung sind von grundlegender Bedeutung. Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, können Sie nicht nur rechtliche Probleme vermeiden, sondern auch eine respektvolle und nachhaltige Beziehung zu den Kreativen aufbauen, die dazu beitragen, Ihr Unternehmen ins beste Licht zu rücken.

Sind noch Fragen? Hat dir dieser Leitfaden gefallen?

Mir ist ein Anliegen, dass ich meine Kunden vor Nachforderungen schütze und sie das Thema verstehen. Darum gestalte ich den rechtlichen Dschungel in diesem Artikel so einfach wie möglich.

Ich spreche gerne darüber, wie wir uns gemeinsam unterstützen können in der Namensnennung damit unsere Zusammenarbeit nach aussen sichtbar und gewürdigt wird.

Erfahre welche Firmen sich in der Zusammenarbeit mit mir erfolgreich sichtbar gemacht haben:  Referenzen & Kundenstimmen seit 2017

 

 

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